- Grundlagen der Schutzrechte für KI-Output:
- Urheberrecht: Schutz nur bei “persönlich geistigen Schöpfungen” möglich. Maschinen oder Tiere wie Affen können keine Urheberrechte erzeugen.
- Patentrecht: Erfinderische Tätigkeit muss von einem Menschen ausgehen.
- Designschutzrecht: Entwickler muss eine natürliche Person sein.
- Unterschied zwischen Werkzeug und eigenständiger KI:
- KI wird nicht als reines Werkzeug (z. B. wie ein Pinsel oder eine Kamera) angesehen, da sie oft eigenständige Entscheidungen trifft.
- Ausnahme: Bei extrem detailreichen Prompts kann die KI als Werkzeug interpretiert werden (z. B. nach einem Urteil aus China).
- Konsequenzen des fehlenden Schutzes:
- Kein Verbietungsrecht: Dritte können den Output kopieren oder verkaufen.
- KI-Anbieter haben keine Urheberrechte, können aber über AGBs Nutzungsrechte regeln.
- Vertragsrechtliche Risiken: Bei Auftragsarbeiten muss transparent kommuniziert werden, ob KI eingesetzt wird.
- Strategien, um eigene Rechte zu sichern:
- KI als Ideengeber: Output als Inspiration nutzen und eigene Schöpfungen daraus erstellen (z. B. Visualisierungen).
- Bestehende Rechte einbinden: Vorbestehende Werke (z. B. Melodien) in den Prompt integrieren.
- Umfassende Überarbeitung: KI-Output überarbeiten, bis die eigene Arbeit im Vordergrund steht.
- Empfehlung für die Praxis:
- Transparente Kommunikation mit Auftraggebern über den Einsatz von KI.
- Klärung der gewünschten Schutzrechte und rechtlichen Anforderungen vorab.
- Verstehen, warum Schutzrechte für KI-Output in der Regel nicht greifen.
- Wissen, welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben.
- Strategien entwickeln, um dennoch Schutzrechte an KI-Output zu sichern.
- Rechtliche Risiken bei Auftragsarbeiten minimieren.
- Keine spezifischen Tools erwähnt