Allgemeine Geschäftsbedingungen der snipKI GmbH
für Leistungen gegenüber Unternehmern (B2B)
Stand: Oktober 2026
Teil A: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1)Anbieter ist die snipKI GmbH, Fehrbelliner Straße 48, 10119 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 265475, USt-IdNr. DE368764780, vertreten durch die Geschäftsführer Jens Lehnen und Moritz Heininger (nachfolgend „snipKI“).
(2)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die snipKI mit ihren Kunden über die in Teil B genannten Leistungen schließt, insbesondere über die Nutzung der snipKI-Lernplattform, über Schulungs- und Enablement-Programme sowie über Beratungs- und Implementierungsleistungen. Teil A gilt für alle Leistungen. Die Besonderen Bestimmungen in Teil B gelten zusätzlich für die jeweilige Leistungsart.
(3)Diese AGB gelten nur für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Sie gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Bei Buchungen über die Website oder die Lernplattform bestätigt der Kunde vor Abschluss der Buchung ausdrücklich, als Unternehmer zu handeln, und gibt Firma und Rechnungsanschrift an. snipKI kann einen Nachweis der Unternehmereigenschaft verlangen und Buchungen ohne diesen Nachweis ablehnen.
(4)Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn snipKI ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt. Das gilt auch, wenn der Kunde in einer Bestellung auf seine Bedingungen verweist. Etwas anderes gilt nur, wenn snipKI ihrer Geltung in Textform zustimmt.
(5)Diese AGB gelten in der dem Kunden zuletzt mitgeteilten Fassung auch für künftige Verträge über gleichartige Leistungen mit demselben Kunden, ohne dass snipKI erneut auf sie hinweisen muss. Die aktuelle Fassung ist unter https://snipki.de/agb abrufbar.
§ 2 Vertragsschluss und Rangfolge
(1)Angebote von snipKI sind bis zum Ablauf der darin genannten Annahmefrist verbindlich, ohne Angabe einer Frist für 30 Tage ab Angebotsdatum. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von snipKI in Textform annimmt (zum Beispiel per E-Mail, durch Bestellung oder Unterschrift) oder wenn snipKI eine Bestellung des Kunden in Textform bestätigt. Bei Buchungen über die Website oder die Lernplattform gibt der Kunde mit Abschluss des Buchungsvorgangs ein Angebot ab, das snipKI durch Bestätigung oder durch Freischaltung des Zugangs annimmt.
(2)Weicht eine Bestellung des Kunden (zum Beispiel eine Purchase Order) inhaltlich vom Angebot ab, kommt der Vertrag erst mit Bestätigung durch snipKI in Textform zustande. Bestellnummern und vergleichbare Angaben übernimmt snipKI in die Rechnung.
(3)Es gilt folgende Rangfolge: (a) individuelle Vereinbarungen, insbesondere das angenommene Angebot, eine Auftragsbestätigung oder ein gesonderter Vertrag einschließlich der jeweiligen Leistungsbeschreibung; (b) die Besonderen Bestimmungen in Teil B für die jeweilige Leistung; (c) die Allgemeinen Bestimmungen in Teil A; (d) die gesetzlichen Vorschriften.
(4)Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform erfolgen. Für den Inhalt individueller Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, eine Vereinbarung oder Bestätigung in Textform maßgeblich.
§ 3 Leistungserbringung und Mitwirkung des Kunden
(1)Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und der dort enthaltenen Leistungsbeschreibung. Beschreibungen auf der Website und in sonstigen Unterlagen dienen der allgemeinen Information und werden nur Vertragsinhalt, wenn das Angebot auf sie verweist.
(2)Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erbringt snipKI ihre Leistungen als Dienstleistungen. snipKI schuldet die fachgerechte Durchführung nach anerkannten fachlichen Standards, aber keinen bestimmten Erfolg, insbesondere keinen bestimmten Lernerfolg oder Kompetenzstand der Teilnehmenden, keine bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisse und nicht die Erfüllung regulatorischer Pflichten des Kunden.
(3)snipKI darf zur Leistungserbringung eigene Mitarbeitende, freie Mitarbeitende und Subunternehmer einsetzen und bleibt dem Kunden gegenüber für deren Leistungen verantwortlich. snipKI bestimmt die eingesetzten Trainerinnen, Trainer und Beratenden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Person besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Fällt eine Person aus, setzt snipKI eine fachlich gleichwertige Person ein.
(4)Der Kunde unterstützt snipKI bei der Leistungserbringung im erforderlichen Umfang. Er benennt insbesondere eine verantwortliche Ansprechperson, stellt Informationen, Teilnehmendenlisten, ausgefüllte Fragebögen, Zugänge und Berechtigungen rechtzeitig bereit und sorgt für die technischen und organisatorischen Voraussetzungen auf seiner Seite (zum Beispiel Videokonferenz-Tools, Freigaben der IT, Räume bei Präsenzterminen). Die Personalisierung der Inhalte hängt von der Qualität und Vollständigkeit dieser Angaben ab.
(5)Verzögert sich die Leistung, weil der Kunde Mitwirkungsleistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erbringt, verschieben sich vereinbarte Termine und Fristen angemessen. Den dadurch entstehenden Mehraufwand kann snipKI nach den vereinbarten Sätzen, hilfsweise in angemessener Höhe, in Rechnung stellen, wenn sie den Kunden zuvor auf die fehlende Mitwirkung hingewiesen hat.
(6)snipKI ist berechtigt, Inhalte, Werkzeuge und Abläufe an neue technische Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz anzupassen, soweit Charakter und Ziel der vereinbarten Leistung erhalten bleiben und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1)Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2)Bei Leistungen vor Ort beim Kunden oder an einem vom Kunden bestimmten Ort werden Reise- und Übernachtungskosten zusätzlich nach tatsächlichem Aufwand berechnet, soweit das Angebot sie nicht ausdrücklich als enthalten ausweist.
(3)Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, stellt snipKI die Vergütung wie folgt in Rechnung: für Schulungs- und Enablement-Programme sowie Workshops nach Vertragsschluss und vor dem ersten Termin; für Lizenzen der Lernplattform und andere Leistungen mit Laufzeit jeweils im Voraus für die Abrechnungsperiode; für Leistungen nach Aufwand monatlich nachträglich.
(4)Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Bei Buchungen über die Website oder die Lernplattform erfolgt die Zahlung abweichend davon per Kreditkarte oder über einen anderen dort angebotenen Zahlungsdienst und ist mit der Buchung fällig.
(5)Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann snipKI Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Verzugspauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB) verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Ist der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag in Verzug, kann snipKI nach Ankündigung in Textform und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist weitere Leistungen zurückhalten und Zugänge zur Lernplattform sperren, bis die offenen Beträge ausgeglichen sind. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt davon unberührt.
(6)Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind oder die aus demselben Vertragsverhältnis stammen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
§ 5 Rechte an Inhalten und Arbeitsergebnissen
(1)Alle Inhalte, die snipKI im Rahmen ihrer Leistungen bereitstellt, insbesondere Videos, Tutorials, Schulungsunterlagen, Präsentationen, Aufzeichnungen, Vorlagen, Prompts, Use-Case-Beschreibungen, Übungen und Software (nachfolgend „snipKI-Inhalte“), sind urheberrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte geschützt. Die Rechte daran stehen snipKI oder den jeweiligen Rechteinhabern zu, soweit sie dem Kunden nicht nach diesem § 5 eingeräumt werden.
(2)snipKI räumt dem Kunden an den snipKI-Inhalten ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, sie für eigene interne Zwecke durch die berechtigten Nutzenden und Teilnehmenden zu nutzen. Für Inhalte der Lernplattform gilt dieses Recht für die Dauer des jeweiligen Lizenzvertrags. Schulungsunterlagen, die snipKI dem Kunden als Datei übergibt (zum Beispiel Präsentationen oder PDF-Unterlagen), darf der Kunde zeitlich unbefristet für interne Zwecke nutzen. Aufzeichnungen von Live-Sessions darf der Kunde für zwölf Monate ab Bereitstellung intern nutzen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3)Ohne vorherige Zustimmung von snipKI in Textform ist es nicht gestattet, (a) snipKI-Inhalte Dritten zugänglich zu machen, auch verbundenen Unternehmen, soweit das Angebot diese nicht einbezieht; (b) snipKI-Inhalte zu veröffentlichen, zu verbreiten oder für eigene Schulungsangebote gegenüber Dritten zu verwenden; (c) snipKI-Inhalte über den Kreis der Teilnehmenden hinaus in Lernplattformen, Wissensdatenbanken oder Intranets des Kunden zur allgemeinen Nutzung einzustellen (dafür bietet snipKI gesonderte Lizenzen an, zum Beispiel snipKI four you); (d) snipKI-Inhalte zum Training, Feintuning oder zur Evaluierung von KI-Modellen zu verwenden oder sie automatisiert auszulesen; (e) Schutzvermerke zu entfernen oder zu verändern. Gesetzlich erlaubte Nutzungen, insbesondere Zitate nach § 51 UrhG, bleiben unberührt.
(4)An Arbeitsergebnissen, die snipKI individuell für den Kunden erstellt (zum Beispiel KI-Roadmap-Reports, Use-Case-Bewertungen, persönliche Umsetzungspläne, Konzepte, Prompts, Workflows, Agenten-Konfigurationen und Software-Code; nachfolgend „Arbeitsergebnisse“), räumt snipKI dem Kunden mit vollständiger Zahlung der Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes und unwiderrufliches Recht ein, sie für eigene Zwecke und die Zwecke mit ihm verbundener Unternehmen zu nutzen, zu bearbeiten und weiterzuentwickeln. Bis zur vollständigen Zahlung ist die Nutzung widerruflich gestattet.
(5)snipKI behält alle Rechte an ihren vorbestehenden und unabhängig vom Auftrag entwickelten Methoden, Vorlagen, Frameworks, Werkzeugen, Code-Bausteinen und ihrem Know-how, auch wenn diese in Arbeitsergebnisse einfließen. Der Kunde erhält daran die für die Nutzung der Arbeitsergebnisse nach Absatz 4 erforderlichen Rechte. snipKI darf allgemeine Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Zusammenarbeit weiterverwenden, soweit dabei keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.
(6)Verstößt der Kunde oder eine ihm zuzurechnende Person schuldhaft gegen Absatz 3 oder § 16 Abs. 1, schuldet der Kunde für jeden Verstoß eine Vertragsstrafe von bis zu 10.000 Euro, deren Höhe snipKI nach billigem Ermessen bestimmt und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Die Vertragsstrafe wird auf Schadensersatzansprüche und auf Vergütungsansprüche nach § 16 Abs. 4 angerechnet. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung, bleiben unberührt.
(7)Der Kunde räumt snipKI an den Materialien, Daten und Aufnahmen, die er für die Leistungserbringung bereitstellt (zum Beispiel Logos, Unterlagen oder Bildschirmaufnahmen aus seiner Systemumgebung), die dafür erforderlichen einfachen Nutzungsrechte für die Vertragsdauer ein. Er sichert zu, hierzu berechtigt zu sein, und stellt snipKI von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser Zusicherung beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(8)Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Rechte an snipKI-Inhalten oder Arbeitsergebnissen geltend, informiert der Kunde snipKI unverzüglich. snipKI kann die betroffenen Inhalte nach ihrer Wahl so ändern oder ersetzen, dass sie keine Rechte Dritter mehr verletzen, oder die erforderlichen Rechte beschaffen.
§ 6 Vertraulichkeit und Referenzen
(1)Die Parteien behandeln alle Informationen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder ihrer Natur nach als Geschäftsgeheimnis erkennbar sind, vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags. Dazu gehören auf Seiten des Kunden insbesondere Angaben aus Fragebögen, Interviews und Workshops sowie interne Prozesse und Daten, auf Seiten von snipKI insbesondere nicht veröffentlichte Methoden, Inhalte und Preise.
(2)Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei werden, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder von ihr unabhängig entwickelt wurden, die sie rechtmäßig von Dritten ohne Vertraulichkeitspflicht erhalten hat oder die sie aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflichten offenlegen muss.
(3)Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen ihren Mitarbeitenden, Subunternehmern und Beratern zugänglich machen, soweit diese sie für die Vertragsdurchführung benötigen und ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
(4)Die Vertraulichkeitspflicht gilt während der Vertragslaufzeit und drei Jahre über deren Ende hinaus. Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) gilt sie, solange sie Geschäftsgeheimnisse sind. Gesonderte Geheimhaltungsvereinbarungen gehen vor.
(5)snipKI nennt den Kunden als Referenz (zum Beispiel mit Name, Logo, Zitaten oder Fallbeschreibungen) nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform.
§ 7 Datenschutz
(1)Die Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch snipKI enthält die Datenschutzerklärung unter https://snipki.de/datenschutz/. Anfragen zum Datenschutz richten Kunden an datenschutz@snipki.de.
(2)Soweit snipKI personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, zum Beispiel Daten der Nutzenden auf der Lernplattform oder Angaben aus Fragebögen zur Personalisierung, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. snipKI stellt dafür eine Vorlage bereit und benennt darin die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter.
(3)Der Kunde stellt sicher, dass er die personenbezogenen Daten, die er snipKI übermittelt, rechtmäßig übermitteln darf, und informiert die Teilnehmenden über die Verarbeitung. Er übermittelt keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) und keine personenbezogenen Daten Dritter, die für die Leistung nicht erforderlich sind.
(4)Live-Sessions zeichnet snipKI nur auf, wenn dies im Angebot vorgesehen ist oder vorher angekündigt wird. Die Aufzeichnungen sind nur den Teilnehmenden des Kunden zugänglich, bei offenen Kohorten den Teilnehmenden der jeweiligen Kohorte. Teilnehmende können Kamera und Mikrofon jederzeit ausschalten.
§ 8 Einsatz von KI-Systemen und Werkzeugen Dritter
(1)snipKI setzt bei der Leistungserbringung KI-Systeme ein, zum Beispiel zur Erstellung personalisierter Use Cases und Unterlagen, für automatisiertes Feedback auf Einreichungen oder zur Transkription. Interagieren Teilnehmende unmittelbar mit einem KI-System, weist snipKI spätestens bei der ersten Interaktion klar und erkennbar darauf hin. Ausgaben von KI-Systemen können fehlerhaft oder unvollständig sein. Der Kunde prüft sie, bevor er sie über Lernzwecke hinaus verwendet.
(2)In Schulungen gezeigte und in Projekten eingesetzte Werkzeuge Dritter (zum Beispiel Microsoft Copilot, ChatGPT, Claude, Gemini oder Automatisierungsplattformen) unterliegen den Bedingungen ihrer Anbieter. Erforderliche Lizenzen und Konten beschafft der Kunde auf eigene Kosten, soweit nichts anderes vereinbart ist. snipKI hat keinen Einfluss auf Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Preise und Nutzungsbedingungen dieser Werkzeuge. Deren Änderungen sind kein Mangel der Leistung von snipKI.
(3)Der Kunde entscheidet in eigener Verantwortung, welche KI-Systeme und Werkzeuge in seinem Unternehmen eingesetzt werden, und prüft deren Zulässigkeit, insbesondere mit Blick auf Datenschutz, Informationssicherheit, Urheberrecht und die Beteiligung der Arbeitnehmervertretung.
(4)Mit ihren Schulungen unterstützt snipKI den Kunden bei Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz im Sinne des Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), geändert durch die Verordnung (EU) 2026/1744, in ihrer jeweils geltenden Fassung. Die Verantwortung für die Erfüllung der eigenen Pflichten aus der KI-Verordnung und anderen Gesetzen bleibt beim Kunden. Teilnahmebestätigungen und Zertifikate dokumentieren die Teilnahme und die vermittelten Inhalte.
(5)Die Inhalte von snipKI dienen der Wissensvermittlung und sind keine Rechtsberatung.
§ 9 Mängel
(1)Erbringt snipKI eine Dienstleistung nicht vertragsgemäß, zeigt der Kunde dies unverzüglich in Textform an. snipKI erbringt die betroffene Leistung innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß, soweit dies möglich und dem Kunden zumutbar ist, zum Beispiel durch einen Ersatztermin. Weitere Rechte des Kunden bleiben unberührt. Für Schadensersatz gilt § 10.
(2)Für die Lernplattform, digitale Inhalte und Werkleistungen im Sinne des § 23 gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit der Maßgabe, dass snipKI zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist erhält. Mängel sind unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung anzuzeigen.
(3)Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
(4)Garantien übernimmt snipKI nur, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet und in Textform vereinbart sind.
§ 10 Haftung
(1)snipKI haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2)Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von snipKI auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3)Im Übrigen ist die Haftung von snipKI für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel der Lernplattform, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ebenfalls ausgeschlossen. Absatz 1 bleibt unberührt.
(4)Für den Verlust von Daten in Systemen des Kunden haftet snipKI im Rahmen der vorstehenden Absätze nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(5)Ein Mitverschulden des Kunden, insbesondere die Verletzung von Pflichten nach § 3 Abs. 4, § 8 Abs. 1 und 3, § 16 Abs. 1, § 18 Abs. 4 oder § 22, ist zu berücksichtigen.
(6)Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von snipKI.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
(1)Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich nach dem Angebot und den Besonderen Bestimmungen in Teil B. Verträge über einzelne Programme, Workshops oder Projekte enden mit vollständiger Leistungserbringung.
(2)Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für snipKI liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit Fristsetzung mit einem nicht unerheblichen Betrag in Zahlungsverzug bleibt oder schwerwiegend gegen § 5 Abs. 3 oder § 16 Abs. 1 verstößt.
(3)Das Kündigungsrecht nach § 627 BGB ist ausgeschlossen.
(4)Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 12 Höhere Gewalt
(1)Ereignisse, die snipKI nicht zu vertreten hat und die die Leistung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen (zum Beispiel Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, behördliche Anordnungen oder großflächige Ausfälle von Internet-, Cloud- oder KI-Diensten), befreien snipKI für deren Dauer und eine angemessene Anlaufzeit von der Leistungspflicht. snipKI informiert den Kunden unverzüglich und bietet, soweit möglich, Ersatztermine an.
(2)Dauert das Hindernis länger als zwei Monate, können beide Parteien den Vertrag hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen kündigen. Bereits gezahlte Vergütung für nicht erbrachte Leistungen erstattet snipKI.
§ 13 Änderungen dieser AGB
(1)snipKI kann diese AGB für laufende Verträge mit Laufzeit (insbesondere Lizenzen der Lernplattform, Momentum und snipKI four you) mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies wegen Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung oder der technischen Gegebenheiten oder wegen neuer oder geänderter Funktionen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der Hauptleistungspflichten und des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung sind auf diesem Weg ausgeschlossen.
(2)snipKI teilt dem Kunden Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht in Textform innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. snipKI weist in der Mitteilung gesondert auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hin. Widerspricht der Kunde, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter. snipKI kann ihn dann zum Ende der laufenden Laufzeit ordentlich kündigen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2)Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Berlin, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. snipKI ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3)Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von snipKI in Textform auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
(4)Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).
(5)Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen der Information. Bei Abweichungen geht die deutsche Fassung vor.
(6)Werktage im Sinne dieser AGB sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in Berlin.
Teil B: Besondere Bestimmungen
B.1 Lernplattform und digitale Kurse
§ 15 Leistungen
(1)snipKI stellt dem Kunden für die Vertragslaufzeit über das Internet Zugang zur snipKI-Lernplattform bereit. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot und umfasst in der Regel Video-Tutorials mit regelmäßig neuen Inhalten, eine Use-Case-Bibliothek, Community-Funktionen und Zertifikate. Für digitale Kurse wie die Kompetenzschulung im Sinne des Art. 4 KI-Verordnung gelten diese Besonderen Bestimmungen entsprechend.
(2)snipKI entwickelt die Plattform und ihre Inhalte laufend weiter. Ein Anspruch auf bestimmte Inhalte, eine bestimmte Erscheinungsfrequenz oder den dauerhaften Erhalt einzelner Inhalte besteht nicht, solange der vereinbarte Leistungsumfang insgesamt nicht wesentlich eingeschränkt wird. snipKI darf die Plattform auf eine andere technische Grundlage oder einen anderen Hosting-Anbieter umstellen.
(3)snipKI stellt die Plattform mit hoher Verfügbarkeit bereit, schuldet aber keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Geplante Wartungsarbeiten führt snipKI nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch und kündigt längere Unterbrechungen vorab an.
(4)Für Community-Funktionen gelten ergänzend die auf der Plattform veröffentlichten Community-Regeln. snipKI kann Beiträge, die gegen Gesetze, diese AGB oder die Community-Regeln verstoßen, entfernen und Nutzende vorübergehend oder dauerhaft ausschließen. Beiträge in der Community sind für andere Mitglieder unter dem angegebenen Namen sichtbar.
(5)Nutzende räumen snipKI an ihren Beiträgen das einfache, unentgeltliche Recht ein, sie auf der Plattform zu speichern und anzuzeigen. Rechtswidrige Inhalte können über die Meldefunktion der Plattform oder per E-Mail an support@snipki.de gemeldet werden. Entfernt snipKI Beiträge oder sperrt sie Nutzende, teilt sie dies den Betroffenen unter Angabe der Gründe mit und gibt Gelegenheit zur Stellungnahme.
§ 16 Lizenzen und Zugänge
(1)Jede Lizenz berechtigt eine namentlich benannte Person zur Nutzung. Zugangsdaten sind persönlich und dürfen nicht weitergegeben oder gemeinsam genutzt werden. Der Kunde verpflichtet seine Nutzenden zur Einhaltung dieser AGB und zur sicheren Verwahrung der Zugangsdaten.
(2)Scheidet eine Nutzerin oder ein Nutzer beim Kunden aus, kann der Kunde die Lizenz für die restliche Laufzeit auf eine andere Person übertragen lassen.
(3)snipKI richtet die Zugänge nach Vertragsschluss ein. Sind die Lizenzen Bestandteil eines Programms, schaltet snipKI die Zugänge zum Start des Programms frei. Bei Buchungen über die Website oder die Lernplattform erfolgt die Freischaltung nach Eingang der Zahlung.
(4)Stellt snipKI eine Nutzung über den lizenzierten Umfang hinaus fest, insbesondere durch geteilte Zugangsdaten, kann snipKI die betroffenen Zugänge sperren und für die Dauer der Mehrnutzung die Vergütung für die zusätzlich erforderlichen Lizenzen nach den jeweils gültigen Preisen verlangen.
§ 17 Laufzeit
(1)Lizenzen laufen zwölf Monate ab Freischaltung, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
(2)Gesondert erworbene Lizenzen verlängern sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn nicht eine Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform kündigt. snipKI kann die Preise für eine Verlängerungsperiode anpassen, wenn sie die Änderung spätestens zwei Monate vor Ablauf der Laufzeit in Textform mitteilt. Der Kunde kann den Vertrag dann bis zum Ablauf der Kündigungsfrist kündigen.
(3)Lizenzen, die Bestandteil eines Programms sind (zum Beispiel KI-Führerschein, Mini-KI-Führerschein, KI Leadership Programm oder Agent Builder), enden mit Ablauf ihrer Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Verlängerung ist zum dann gültigen Preis möglich. Für Lizenzen, die Bestandteil von Momentum sind, gilt die Laufzeit des Momentum-Vertrags.
(4)Nach Vertragsende sperrt snipKI die Zugänge. Erworbene Zertifikate können die Nutzenden bis zum Vertragsende herunterladen. Personenbezogene Daten löscht oder anonymisiert snipKI nach Maßgabe der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und der gesetzlichen Vorschriften.
B.2 Schulungs- und Enablement-Programme
§ 18 Durchführung
(1)Diese Bestimmungen gelten für Schulungs- und Enablement-Programme von snipKI, insbesondere den KI-Führerschein für Teams und als offene Kohorte, den Mini-KI-Führerschein, Workshops und Impulsvorträge, das KI Leadership Programm und den Agent Builder.
(2)Die Programme finden remote per Videokonferenz statt, soweit im Angebot keine Durchführung vor Ort vereinbart ist. Termine ergeben sich aus dem Angebot oder werden nach Vertragsschluss gemeinsam festgelegt und in Textform bestätigt.
(3)Umfang, Module, Gruppengröße sowie bereitgestellte Unterlagen und Aufzeichnungen ergeben sich aus dem Angebot. Für deren Nutzung gilt § 5.
(4)Der Kunde sorgt dafür, dass die Teilnehmenden für die Termine zur Verfügung stehen und die erforderlichen technischen Voraussetzungen haben, insbesondere Zugang zu den vereinbarten KI-Werkzeugen und, beim Agent Builder, die erforderlichen Rechte auf ihren Geräten. Nimmt eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer nicht teil, mindert dies die Vergütung nicht.
(5)Der Kunde kann Teilnehmende bis zum Programmstart ohne Mehrkosten austauschen, danach nach Absprache, sofern die Personalisierung für die neue Person nachgeholt werden kann.
§ 19 Stornierung und Verschiebung durch den Kunden
(1)Stornierungen und Verschiebungen bedürfen der Textform. Maßgeblich ist der Zugang bei snipKI.
(2)Storniert der Kunde ein Programm, schuldet er folgenden Anteil der vereinbarten Vergütung: bei Zugang der Stornierung mehr als sechs Wochen vor dem ersten Termin keinen; sechs Wochen oder weniger, aber mindestens zwei Wochen vor dem ersten Termin 50 Prozent; weniger als zwei Wochen vor dem ersten Termin oder nach Programmbeginn 100 Prozent. snipKI rechnet sich ersparte Aufwendungen an, insbesondere nicht angefallene Reise- und Übernachtungskosten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass snipKI kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ist die Lernplattform zum Zeitpunkt der Stornierung bereits freigeschaltet, bleiben die Zugänge für ihre Laufzeit bestehen und werden mit dem im Angebot ausgewiesenen Wert berechnet, hilfsweise mit dem bei Vertragsschluss gültigen Listenpreis.
(3)Einzelne Termine kann der Kunde bis zehn Werktage vorher einmal kostenfrei verschieben. Bei späterer Verschiebung bemüht sich snipKI um einen Ersatztermin. Ist das nicht möglich, gilt der Termin als durchgeführt, und snipKI stellt die Unterlagen sowie, soweit vorhanden, eine von snipKI produzierte Aufzeichnung zu den Inhalten des Termins bereit.
(4)Bei Buchungen von Einzelplätzen in offenen Kohorten gilt abweichend von Absatz 2 Satz 1: Die Stornierung ist bis 14 Tage vor Kohortenstart kostenfrei, danach schuldet der Kunde die volle Vergütung. Absatz 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Bis zum Start kann der Kunde eine Ersatzperson benennen oder auf eine spätere Kohorte umbuchen.
§ 20 Absage und Änderungen durch snipKI
(1)Fällt ein Termin aus Gründen aus, die snipKI nicht zu vertreten hat, oder wegen Erkrankung der vorgesehenen Person, setzt snipKI eine gleichwertige Person ein oder bietet einen Ersatztermin an. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach § 10.
(2)Bei offenen Kohorten kann snipKI den Start bis 14 Tage vorher absagen oder verschieben, wenn eine im Angebot oder bei der Buchung genannte Mindestzahl an Teilnehmenden nicht erreicht ist. Möchte der Kunde den Ersatztermin nicht wahrnehmen, erstattet snipKI bereits gezahlte Vergütung vollständig.
B.3 Beratung, Begleitung und Implementierung
§ 21 Geltungsbereich und Vertragstyp
(1)Diese Bestimmungen gelten für die KI-Roadmap, Momentum und projektbasierte Implementierungen, zum Beispiel Automatisierungen, Agentensysteme und KI-Anwendungen. Für die Umsetzungsanteile des Agent Builders gelten sie ergänzend.
(2)Beratung und Begleitung sind Dienstleistungen. Implementierungsleistungen schuldet snipKI nur dann als Werk, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist und das Angebot die geschuldeten Funktionen und Abnahmekriterien beschreibt.
§ 22 Mitwirkung und Verantwortung im IT-Umfeld
(1)Umfang und Umsetzbarkeit von Implementierungen hängen von den IT-Berechtigungen, Systemen und Freigaben des Kunden ab. Der Kunde stellt die erforderlichen Zugänge, Berechtigungen, Schnittstellen, API-Schlüssel und Lizenzen rechtzeitig bereit und benennt eine technische Ansprechperson.
(2)Der Kunde legt fest, auf welche Systeme und Daten Automatisierungen und KI-Agenten zugreifen und welche Handlungen sie ausführen dürfen. Er gibt Lösungen vor dem produktiven Einsatz frei, überwacht ihren Betrieb in angemessenem Umfang und sorgt für eine ordnungsgemäße Datensicherung. Ergebnisse automatisierter Systeme prüft der Kunde, bevor er sie für Entscheidungen mit rechtlicher oder erheblicher wirtschaftlicher Wirkung verwendet.
(3)Nach der Übergabe sind Betrieb, Wartung und Anpassung der Lösungen an Änderungen der beteiligten Systeme oder Werkzeuge Sache des Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist, zum Beispiel über Momentum oder einen Betreuungsvertrag.
§ 23 Abnahme von Werkleistungen
(1)Ist eine Leistung als Werk vereinbart oder nach ihrem Inhalt als Werkleistung einzuordnen, zeigt snipKI dem Kunden die Fertigstellung in Textform an. Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von zehn Werktagen und erklärt die Abnahme oder teilt die festgestellten Mängel in Textform mit.
(2)Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels zurückweist oder wenn er sie nach Ablauf der Frist ohne Mängelrüge produktiv nutzt. snipKI weist in der Fertigstellungsanzeige auf diese Folge hin. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 24 Momentum
(1)Momentum hat eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils um weitere sechs Monate, wenn es nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird. Die Vergütung wird halbjährlich im Voraus abgerechnet. snipKI kann die Vergütung für eine Verlängerungsperiode anpassen, wenn sie die Änderung spätestens zwei Monate vor Ablauf der Laufzeit in Textform mitteilt. Der Kunde kann den Vertrag dann bis zum Ablauf der Kündigungsfrist kündigen.
(2)Die vereinbarten Termine finden im vereinbarten Rhythmus statt. Sagt der Kunde einen Termin weniger als 24 Stunden vorher ab oder nimmt er ihn nicht wahr, besteht kein Anspruch auf Nachholung. Nicht genutzte Termine verfallen am Ende der jeweiligen Laufzeit.
(3)Über den vereinbarten Kanal beantwortet snipKI Anfragen in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen. Der Kanal umfasst Fragen und kurze Einschätzungen. Umfangreichere Leistungen wie Workshops oder Implementierungen werden gesondert vereinbart und vergütet.
B.4 Content-Produktion
§ 25 snipKI four you
(1)snipKI produziert für den Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit von zwölf Monaten die vereinbarte Anzahl an Video-Tutorials (nachfolgend „Snips“) und liefert sie zur Einbindung in das Lernsystem des Kunden aus. Themenauswahl, Abstimmung und Freigabe erfolgen über die von snipKI bereitgestellte Abstimmungsplattform. Die Vergütung wird jährlich im Voraus abgerechnet. Der Vertrag endet mit Ablauf der zwölf Monate, soweit das Angebot keine Verlängerung vorsieht.
(2)snipKI stellt jeden Snip auf der Abstimmungsplattform bereit und benachrichtigt den Kunden in Textform. Der Kunde gibt den Snip innerhalb von zehn Werktagen frei oder teilt Mängel oder Änderungswünsche mit. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt der Snip als freigegeben und abgenommen. Auf diese Folge weist snipKI in jeder Benachrichtigung hin. Je Snip ist eine Korrekturschleife für Änderungswünsche enthalten, die Beseitigung von Mängeln bleibt davon unberührt. Weitere Änderungswünsche werden gesondert vereinbart.
(3)Abweichend von § 5 Abs. 2 bis 4 darf der Kunde die gelieferten Snips nach vollständiger Zahlung zeitlich unbefristet in seinen eigenen Lernsystemen für seine Mitarbeitenden nutzen. snipKI verwendet Aufnahmen aus der Systemumgebung des Kunden nicht für andere Kunden.
(4)Snips, die bis zum Ende der Vertragslaufzeit aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (zum Beispiel fehlende Themenauswahl oder fehlende Zugänge), nicht produziert werden konnten, verfallen.
Stand: Oktober 2026