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Di., 28. Juli 2026 12:00 Uhr 30 Min.

KI-Kennzeichnungspflicht
ab 2. August: Bist du vorbereitet?

Ab dem 2. August 2026 müssen bestimmte KI-Inhalte gekennzeichnet werden — oder es drohen Bußgelder und Abmahnungen. In 30 Minuten erfährst du, was betroffen ist und wie du es richtig machst.

Mit Fachanwalt Tobias Weigand · Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 KI-VO

Das Programm

Das erwartet dich — Punkt für Punkt.

In diesem Webinar sortieren wir die Kennzeichnungspflicht der Reihe nach — anhand von praktischen Fällen, die dir tatsächlich begegnen, mit klaren Antworten.

Ab wann bist du in der Pflicht?

Die Fristen der EU-KI-Verordnung (Artikel 50) und was ab dem 2. August 2026 wirklich gilt.

Welche Inhalte sind betroffen?

Deepfakes, Chatbots, KI-generierte Bilder — und wie sieht es mit KI-Texten aus?

Wie sieht eine wirksame Kennzeichnung aus?

Warum ein Hinweis in den AGB nicht genügt — und was stattdessen funktioniert.

April-Scherze und Satire

Ist das dann überhaupt noch möglich? Die Ausnahmen und Grauzonen.

Müssen bestehende Inhalte nachgekennzeichnet werden?

Was mit bereits veröffentlichten KI-Inhalten passiert.

Was bei Verstößen wirklich droht

Warum das Abmahnrisiko oft näher liegt als das Bußgeld.

Das Problem

Ein KI-Bild im Newsletter. Ein Chatbot auf der Website. Ein KI-Text im Blog. Was davon muss gekennzeichnet werden?

Ab dem 2. August 2026 kann jedes davon kennzeichnungspflichtig sein — oder eben nicht. Die Regeln sind da, aber die Unsicherheit ist riesig. Wer sich nicht dran hält, riskiert Bußgelder und Abmahnungen.

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